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Träger öffentlicher Belange

Träger öffentlicher Belange sind die im TöB-Verteiler für den LEP aufgeführten:

  • Bundesministerien,
  • Landesplanungsbehörden anderer Länder,
  • Regionalplanung Sachsen-Anhalt,
  • Landkreise und kreisfreie Städte,
  • Gemeinden,
  • Institutionen, Kammern, Verbände, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften,
  • in Sachsen-Anhalt anerkannte Naturschutzvereinigungen,
  • Netzbetreiber sowie
  • weitere öffentliche Stellen und Personen des Privatrechts, die durch den LEP berührt sein könnten.

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Weitere öffentliche Stellen sowie juristische Personen des Privatrechts

Weitere öffentliche Stellen sowie juristische Personen des Privatrechts, die nicht im TöB-Verteiler für den LEP aufgeführt sind u.a.:

  • sonstige öffentliche Stellen,
  • privatwirtschaftliche Organisationen,
  • gemeinnützige Organisationen,
  • Stiftungen,
  • freie Träger und
  • Initiativen.
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Privatperson

In eigener Sache handelnde natürliche Personen.

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